3 Leistungsstipendien lt. Studienförderungsgesetz (vergeben für Leistungen im Studienjahr 2008/09)
Leistungsstipendien
Die Privatuniversität Schloss Seeburg schreibt auf Basis der Leistungs- und Förderungsstipendienverordnung 2010 Leistungs- und Förderungsstipendien für das Studienjahr 2009/2010 aus (§§ 59 bis 61 und 65 bis 67 des Studienförderungsgesetzes 1992).
Zweck
Diese werden für hervorragende Studien-Leistungen im vergangenen Studienjahr vergeben.
Bewerbungsfrist:
Bewerbungen sind bis 19. November 2010 der Studentenkanzlei
(studierendenkanzlei@uni-seeburg.at ) zu übermitteln.
Kriterien
- Notendurchschnitt unter 2,0.
- Alle erforderlichen Leistungen zeitgerecht (d.h. im Semester lt. Curriculum) erbracht.
- Aktive Mitwirkung an der Weiterentwicklung und Bekanntheit der PU Schloss Seeburg, dargelegt im Bewerbungsschreiben.
Es besteht kein Rechtsanspruch.
Höhe des Stipendiums: 1.090,08
Gesamtzahl vier Stipendien (Summe 4.360,32).
Zugelassen
Alle Studierenden der PU Schloss Seeburg.
Staatenzugehörigkeit
Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung im Sinne des § 4 StudFG (siehe Anhang).
Beizulegende Unterlagen
- Bewerbungsschreiben an die Hochschulleitung, inkl. Notendurchschnitt und Argumentation, wie man aktiv an der Weiterentwicklung und Bekanntheit der Privatuniversität mitgewirkt hat.
- Nachweis über die Noten im vergangenen Studienjahr (Notenspiegel).
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Hinweis
Die Reihung wird ab 06. Dezember mit Matrikelnummer veröffentlicht. Einreichende werden über das Ergebnis der Entscheidung verständigt. Im Jänner 2010 wird dem Bundesministerium (BMWF) ein Bericht über die Leistungsförderungs-Strategie übermittelt.
Gez. Mag. Manuela Kaserer, Leitung Studierendenkanzlei
Seekirchen, im Oktober 2010