Aktion: „Virtueller Infoabend – Gebührenfrei ins Studium“
Diese Bedingungen regeln die Gewährung von Gebührenvorteilen im Rahmen der virtuellen Informationsabende der Privatuniversität Schloss Seeburg (nachfolgend „Privatuniversität“), Seeburgstraße 8, 5201 Seekirchen am Wallersee.
1. Aktionsgegenstand und Vorteil
Studieninteressierte, die am jeweiligen virtuellen Informationsabend teilnehmen, erhalten bei einer anschließenden fristgerechten Anmeldung folgende Vorteile:
Erlass der einmaligen Einschreibegebühr in Höhe von EUR 290,00.
Erlass der eventuell anfallenden Nachmeldegebühr in Höhe von EUR 100,00.
Der Gesamtvorteil beläuft sich somit auf bis zu EUR 390,00.
2. Teilnahmevoraussetzungen
Um den Gebührenvorteil in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Kriterien kumulativ erfüllt sein:
a. Teilnahme am Infoabend: Die Person hat nachweislich am entsprechenden virtuellen Informationsabend teilgenommen:
B.Sc.-Studiengänge: Dienstag, 29.09.2026
M.Sc.-Studiengänge: Mittwoch, 30.09.2026
MBA-Studiengänge: Dienstag, 06.10.2026
Als Nachweis gilt die Registrierung und die durch das System protokollierte Anwesenheit im verwendeten Videokonferenz-System. Kann die Anwesenheit aus technischen Gründen, die nicht der Sphäre der/des Studieninteressierten zuzurechnen sind, nicht protokolliert werden, ist ein anderweitiger Nachweis (z. B. Bestätigungs-E-Mail des Videokonferenz-Systems, Screenshot der Teilnahme) zulässig.
b. Fristgerechte Anmeldung: Die verbindliche Online-Anmeldung für ein Studium muss im Zeitraum nach dem Infoabend bis spätestens zu den folgenden Stichtagen (jeweils 23:59 Uhr) vollständig bei der Privatuniversität eingehen:
Für B.Sc.- und M.Sc.-Studiengänge: bis spätestens 09.10.2026
Für MBA-Studiengänge / Universitätslehrgänge: bis spätestens 16.10.2026
c. Studienstart: Die Anmeldung muss für einen entsprechenden Bachelor-, Master- oder MBA-Studiengang (bzw. Universitätslehrgang) mit Start im Wintersemester 2026/27 erfolgen.
3. Ausschluss von Barauszahlung und Kombination
Eine Barauszahlung, Rückerstattung oder sonstige Abgeltung der Beträge ist ausgeschlossen.
Diese Aktion ist nicht mit anderen Rabatten, Stipendien, Treueboni oder sonstigen Sonderaktionen der Privatuniversität kombinierbar. Pro Person kann nur ein Aktionsvorteil genutzt werden.
4. Abwicklung
Die Befreiung von der Einschreibe- und Nachmeldegebühr erfolgt automatisch im Zuge der Rechnungsstellung durch die Studierendenkanzlei. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der elektronische Zeitstempel des Eingangs der vollständigen Bewerbungsunterlagen für den jeweiligen Studiengang bei der Privatuniversität, sofern die Verzögerung des Eingangs nicht auf technische Störungen im Verantwortungsbereich der Privatuniversität zurückzuführen ist. In diesem Fall gilt die Frist als gewahrt.
5. Vorzeitige Beendigung und Änderungen
Die Privatuniversität behält sich vor, die Aktion aus einem der folgenden wichtigen Gründe:
Erreichen der maximalen Studienplatzkapazitäten oder
schwerwiegende, nicht von der Privatuniversität zu vertretende technische Störungen, die eine ordnungsgemäße Durchführung verhindern,
vorzeitig zu beenden oder anzupassen. Bereits form- und fristgerecht eingegangene Anmeldungen bleiben von solchen Änderungen unberührt und behalten ihren Anspruch. Über eine vorzeitige Beendigung oder Anpassung wird auf der Website der Privatuniversität unverzüglich informiert.
6. Rücktrittsrecht und Verbraucherschutz
Das gesetzliche Rücktrittsrecht für Verbraucher (insbesondere gemäß Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz – FAGG) bleibt unberührt. Im Falle eines rechtmäßigen Rücktritts vom Studienvertrag erlischt der Anspruch auf den Gebührenvorteil. Die gesonderte Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular gemäß § 4 FAGG wird der/dem Studieninteressierten spätestens im Zuge der Anmeldung zur Verfügung gestellt.
7. Datenschutz
Die im Rahmen des virtuellen Infoabends (Registrierung/Log-Daten zur Feststellung der Anwesenheit) und der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Überprüfung des Anspruchs auf diese Aktion sowie zur Abwicklung des Zulassungsverfahrens gemäß den Bestimmungen der DSGVO und des DSG (Rechtsgrundlage: bis zur Anmeldung Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – berechtigtes Interesse an der Durchführung und Nachvollziehbarkeit des Infoabends; ab der Anmeldung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO – vorvertragliche Maßnahmen bzw. Vertragserfüllung) verarbeitet. Die zur Feststellung der Anwesenheit erhobenen Registrierungs- und Log-Daten werden gelöscht, sobald sie zur Überprüfung des Anspruchs auf den Gebührenvorteil nicht mehr benötigt werden, spätestens jedoch sechs Monate nach Ablauf der für den jeweiligen Studiengang maßgeblichen Anmeldefrist gemäß Punkt 2 lit. b, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Ergänzend gelten die allgemeinen Datenschutzhinweise der Privatuniversität, abrufbar unter der Datenschutzerklärung der Website.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht. Handelt es sich beim Teilnehmer um einen Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der EU, bleiben die zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen dieses Staates, soweit sie für ihn günstiger sind, von dieser Rechtswahl unberührt. Sofern der Teilnehmer Verbraucher im Sinne des KSchG ist, gilt der gesetzliche Gerichtsstand gemäß § 14 KSchG (Klagen gegen Verbraucher können nur an deren Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt oder Beschäftigungsort erhoben werden). Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, tritt anstelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzliche Regelung. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.