Hausordnung
der Privatuniversität Schloss Seeburg

– beschlossen am 1.März 2024 –

  1. Geltungsbereich
  1. Die Hausordnung gilt für alle von der Privatuniversität Schloss Seeburg (nachfolgend „Privatuniversität“ genannt) genutzten Liegenschaften.
  2. Die Hausordnung gilt für das gesamte Gelände der Privatuniversität und für alle Personen, die sich auf dem Universitätsgelände befinden.
  3. Jede:r Besucher:in und Angehörige der Privatuniversität sind verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten und die Anweisungen des Universitätspersonals zu befolgen.

 

  1. Hausrecht

Inhaber:innen des Hausrechts sind die Rektor:in  und die von ihr oder ihm beauftragten Personen.

 

  1. Zutritt und Öffnungszeiten
  1. Die Öffnungszeiten der Universitätsgebäude sind Montag bis Freitag 8-17 Uhr und Samstag (bei Lehre) 8-17 Uhr. Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten und können auch durch Aushang bekannt gemacht werden.
  2. Studierenden und Personen, die nicht Universitätsmitglieder sind, ist der Aufenthalt in den Universitätsgebäuden nur innerhalb der Öffnungszeiten erlaubt.
  3. Personen, die nicht Universitätsmitglieder sind, ist der Zutritt grundsätzlich nur zu öffentlichen Bereichen gestattet. Nichtöffentliche Bereiche (z.B. Büros, Labore) dürfen von Personen, die nicht Universitätsmitglieder sind, nur nach vorheriger Anmeldung oder ausdrücklicher Aufforderung betreten werden.
  4. Ein Aufenthalt in Gebäuden und auf Flächen der Privatuniversität ist nur im Rahmen eines bestimmungsgemäßen Gebrauchs gestattet. Das schließt insbesondere ein Verweilen ohne Geschäftsgrund durch Personen, die nicht Universitätsmitglieder sind, aus.

 

  1. Sicherheit und Ordnung
  1. Alle Gebäudenutzer:innen haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder belästigt werden.
  2. Alle Gebäudenutzer:innen sind verpflichtet darauf hinzuwirken, dass Schäden aller Art, insbesondere durch Feuer, Diebstahl oder Sachbeschädigung verhütet und die technischen Einrichtungen ordnungsgemäß benutzt werden. Schäden, Auffälligkeiten oder besondere Vorkommnisse sind den örtlich zuständigen Verwaltungsmitarbeiter:innen zu melden.
  3. Alle Gebäudenutzer:innen haben auf einen sparsamen Umgang mit Energie, Wasser und Verbrauchsmitteln zu achten.
  4. Fenster dürfen nur geöffnet werden, soweit Schäden (z.B. durch Wetter oder Diebstahl) nicht zu besorgen sind.
  5. Für das Verschließen der Räume, das Ausschalten der Beleuchtung und, soweit möglich, elektrischer Geräte, das Schließen der Schränke und Schreibtische sowie der Fenster beim Verlassen der Räume sind der/die jeweilige:n Benutzer:innen, bei (Lehr-)Veranstaltungen die (Lehr-)Veranstaltungsleiter:innen, verantwortlich.
  6. Alle Gebäudenutzer:innen sind angehalten, Abfälle in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.
  7. Kraftfahrzeuge und Fahrräder sind auf den dafür vorgesehenen Flächen so abzustellen, dass von ihnen keine Gefahren, Beschädigungen oder Behinderungen ausgehen. Unter allen Umständen freizuhalten sind Fluchtwege und Feuerwehrzufahrten.
  8. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge können auf Kosten des/der Halters:in abgeschleppt werden. Unzulässig abgestellte Fahrräder, Fahrräder, die über einen längeren Zeitraum nicht benutzt worden sind, und Fahrräder, die offensichtlich Abfall sind, können kostenpflichtig entfernt werden. Sie werden wie Fundsachen behandelt.
  9. Im Falle eines Brandalarms ist umgehend das Gebäude zu verlassen und sich an den dafür vorgesehenen Sammelstellen einzufinden.
  10. Notausgänge und Fluchtwege sind stets freizuhalten und dürfen nicht blockiert werden.

 

  1. Genehmigungspflichtige Betätigungen

Auf den von der Universität verwalteten Grundstücken und in den jeweiligen Gebäuden bedarf der Genehmigung durch die zentrale Universitätsverwaltung:

  1. Das Aushängen von Anschlägen und Plakaten,
  2. das Verteilen von Druckerzeugnissen jeder Art,
  3. das Veranstalten von Sammlungen, Umfragen sowie von Wahlen,
  4. Bild- und Tonaufnahmen, wenn sie zur Veröffentlichung bestimmt sind; zu privaten Zwecken sind sie in Veranstaltungen nur mit Erlaubnis des/der Veranstaltungsleiters:in gestattet,
  5. das Aufstellen von Informations- und Verkaufsständen, Werbung sowie jede andere Art des Vertriebs von Waren und des Sammelns von Bestellungen,
  6. die Benutzung von Hörsälen und anderen Räumen für Veranstaltungen, die nicht solche der Privatuniversität selbst sind.

Das Aushängen von Anschlägen und Plakaten ist nur auf den vorgesehenen Aushangflächen zulässig. Insbesondere ist das Bekleben von Wänden und Türen verboten.

 

  1. Verhalten und Respekt
  1. Alle Personen auf dem Universitätsgelände sind angehalten, sich respektvoll und rücksichtsvoll zu verhalten.
  2. Jegliche Form von Belästigung, Diskriminierung, Mobbing oder Gewalt ist strengstens untersagt.
  3. Die Nutzung von lauter Musik oder anderen störenden Geräuschen, die den Lehr- und Lernprozess beeinträchtigen, ist nicht gestattet.

 

  1. Unzulässige Betätigungen
  1. Parteipolitische Betätigungen sind in den Gebäuden und auf den von der Privatuniversität verwalteten Grundstücken nicht zulässig.
  2. Das Mitführen und Verwenden von gefährlichen Gegenständen wie Waffen, explosiven Substanzen oder illegalen Drogen ist strengstens untersagt.
  3. Das Rauchen sowie das Dampfen von E-Zigaretten ist nur an den ausgewiesenen Raucherbereichen gestattet. Das Rauchen in Gebäuden sowie auf dem Universitätsgelände außerhalb der Raucherbereiche ist untersagt.
  4. In allen Räumlichkeiten der Bibliotheken und Lesesälen ist auch Essen und Trinken nicht gestattet.
  5. Die Benutzung von Rollschuhen, Inline-Skates, Kick-, Skateboards u. Ä. in Universitätsgebäuden ist unzulässig.
  6. Das Anbringen von Aufklebern und Graffiti ist verboten.
  7. Das Mitbringen von Haustieren, ausgenommen Blindenhunden, ist untersagt. Ausnahmen können in begründeten Einzelfällen von den Inhaber:innen des Hausrechts erteilt werden.

 

  1. Nutzung von Einrichtungen
  1. Die Nutzung von Computern, Laborgeräten und anderen Einrichtungen der Privatuniversität ist nur autorisierten Personen gestattet.
  2. Die Bibliotheksordnung ist zu beachten. Bücher und andere Materialien sind pfleglich zu behandeln und rechtzeitig zurückzugeben.
  3. Die Reservierung von Räumen für Veranstaltungen oder Treffen ist im Voraus bei der Universitätsverwaltung zu beantragen.

 

  1. Datenschutz und Urheberrecht
  1. Die Privatsphäre anderer Personen ist zu respektieren. Das Fotografieren oder Filmen ohne Zustimmung ist nicht gestattet.
  2. Das Verwenden und Verteilen urheberrechtlich geschützter Materialien ohne entsprechende Genehmigung ist untersagt.

 

  1. Fundsachen

Fundsachen sind in der nächstgelegenen Studierendenkanzlei abzugeben. Soweit sie nicht als Abfall anzusehen sind, werden sie für die Dauer von maximal 8 Wochen von der Privatuniversität aufbewahrt und an diejenigen herausgegeben, die glaubhaft machen, Eigentümer:in bzw. rechtmäßige:r Besitzer:in zu sein. Nach Ablauf des o. a. Zeitraums können Fundsachen zugunsten der Privatuniversität verwertet werden.

 

  1. Sanktionen
  1. Bei Verstößen gegen die Hausordnung können Maßnahmen ergriffen werden, einschließlich Verwarnungen, Disziplinarmaßnahmen oder dem Ausschluss von Universitätsveranstaltungen sowie Hausverbot.
  2. Wiederholte Verstöße können zu schwerwiegenderen Konsequenzen führen, einschließlich des Verlustes des Universitätszulassungsstatus.
  3. Eine Ahndung von Verstößen schließt zivil-, straf-, bußgeld- und arbeitsrechtliche Konsequenzen ein.

 

Diese Hausordnung tritt nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Seekirchen, 1. März 2024
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Univ.-Prof. Dr. Alexandra Zaby