BEWERBUNG FÜR EIN STUDIUM AN DER PRIVATUNIVERSITÄT SCHLOSS SEEBURG

BEWERBUNG FÜR EIN STUDIUM AN DER PRIVATUNIVERSITÄT SCHLOSS SEEBURG

Im Bereich Bewerbung finden Sie umfassende Informationen zu Bewerbungsverfahren, Bewerbungsfristen, Zulassungsvoraussetzungen, Studiengebühren und vieles mehr. Wir bitten Sie, diese Informationen sorgfältig durchzulesen.

  • Schritt 1
    Bitte füllen Sie online das Anmeldeformular aus und senden Sie es ab. Dadurch werden Ihre Daten in unserer Datenbank aufgenommen.
    Sie erhalten im Anschluss eine automatische E-Mail mit folgenden Dokumenten: Anmeldebestätigung, Checkliste zur Einschreibung, Übersicht über Ihre Studiengebühren, Leitfaden zum Motivationsschreiben, Allgemeine Studienbedingungen, Datenschutzerklärung und Widerrufserklärung.
  • Schritt 2
    Sie erhalten Post von uns! Wir informieren Sie in einer separaten E-Mail – samt Link zum Hochladen Ihrer Unterlagen – darüber, welche Angaben wir von Ihnen benötigen (Sie finden diese Information ebenso in der Checkliste zur Einschreibung). Einen Leitfaden zur Erstellung des in der Checkliste erwähnten Motivationsschreibens finden Sie ebenso im Anhang der ersten automatisch generierten E-Mail.
  • Schritt 3
    Nach Eingang aller Unterlagen wird von uns geprüft, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bei Erfüllung dieser, erhalten Sie von uns eine Bestätigungs-E-Mail, die Ihnen bescheinigt, dass für Sie ein Studienplatz reserviert ist.
  • Schritt 4
    Am Einschreibetag bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit, damit Ihre Daten überprüft werden können und wir Ihnen Ihren Studierendenausweis aushändigen können.
  • Schritt 5
    Ihre Immatrikulation erfolgt dann am Einschreibetag per 15. März für das kommende Sommersemester (Studienstart im Sommersemester) sowie per 15. September für das kommende Wintersemester (Studienstart im Wintersemester) – vorausgesetzt wir konnten die Einschreibegebühr sowie die erste monatliche Studiengebühr von Ihrem angegebenen Konto abbuchen.

Weitere Auskünfte zum Anmeldeverfahren erteilt Ihnen gerne unsere Studienberatung. An diese können Sie sich per E-Mail an studienberatung@uni-seeburg.at oder telefonisch unter +43 6212 2626 26 wenden.

Für alle Bachelorstudiengänge gilt:

  • regulärer Anmeldeschluss ist der 28. Februar, Studienstart mit 15. März (Sommersemester) und der 31. Juli, Studienstart mit 15. September (Wintersemester)
  • eine Nachmeldung für das Sommersemester ist bis 31. März, für das Wintersemester bis 31. Oktober möglich, wobei eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro zu entrichten ist
  • die Mitteilung, ob Sie für das gewünschte Studium zugelassen werden können, erfolgt spätestens bis zum 15. März/September für das Sommer- bzw. Wintersemester

Für alle Masterstudiengänge gilt:

  • regulärer Anmeldeschluss ist der 28. Februar, Studienstart mit 15. März (Sommersemester) und der 31. Juli, Studienstart mit 15. September (Wintersemester)
  • eine Nachmeldung für das Sommersemester ist bis 31. März, für das Wintersemester bis 31. Oktober möglich, wobei eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro zu entrichten ist
  • die Mitteilung, ob Sie für das gewünschte Studium zugelassen werden können, erfolgt spätestens bis zum 15. März/September für das Sommer- bzw. Wintersemester

Für das Doktoratsstudium gilt:

  • regulärer Anmeldeschluss ist der 01. März für das Sommersemester und der 01. September für das Wintersemester
  • die Mitteilung, ob Sie zu einem Aufnahmegespräch zugelassen werden, erfolgt bis Mitte April für das Sommersemester und bis Mitte Oktober für das Wintersemester

Für alle Weiterbildungsmaster (MBA) gilt:

  • regulärer Anmeldeschluss ist der 10. März für das Sommersemester (Studienstart mit 15. März) und der 31. Juli für das Wintersemester (Studienstart mit 15. September)
  • eine Nachmeldung für das Sommersemester ist bis 15. April und für das Wintersemester bis 30. September möglich, wobei eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro zu entrichten ist
  • die Mitteilung, ob Sie für das gewünschte Studium zugelassen werden können, erfolgt spätestens bis zum 15. März für das Sommersemester und bis 15. September für das Wintersemester

Für alle Universitätshrgänge sowie für Einzelzertifikate gilt:

Für alle Bachelorstudiengänge gilt folgende Zulassungsvoraussetzung:

  • allgemeine Universitätsreife (Matura) ODER ein vergleichbarer Bildungsabschluss (§64 Universitätsgesetz 2002)

Für alle Masterstudiengänge gilt folgende Zulassungsvoraussetzung:

  • Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums ODER eines dem Bachelorstudium gleichwertigen Studiums an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung mit 180 ECTS-Punkten

Für das Doktoratsstudium gilt folgende Zulassungsvoraussetzung:

  • erfolgreicher Master-, Magister- oder Diplom-Abschluss einer anerkannten Universität oder Fachhochschule in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (mind. 300 ECTS-Punkte) ODER erfolgreicher Abschluss eines gleichwertigen Masterstudiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung
  • nähere Informationen zur Gleichwertigkeit oder zu etwaigen Ausnahmen finden Sie hier

Für den MBA in Digitalisierung, MBA in Leadership und MBA in Management gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen:

  • erfolgreicher Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums mit mindestens 180 ECTS-Punkten ODER eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung
  • mindestens zweijährige, für das Studium einschlägige, Berufserfahrung

Über die Zulassungsvoraussetzungen für Universitätslehrgänge sowie für Einzelzertifikate können Sie sich ganz einfach per E-Mail an weiterbildung@uni-seeburg.at informieren.

Weitere Informationen:

Bereits in einem Studium in studienähnlichen Fächern erworbene ECTS-Punkte oder Scheine können Ihnen anerkannt werden. Bewerberinnen und Bewerber ohne ausreichende betriebswirtschaftliche Kenntnisse müssen zusätzlich Vorkurse absolvieren. Das Masterstudium eröffnet prinzipiell einen Zugang zum Promotionsstudium.

In Analogie zu § 63 Abs. 1 Z 3 des Universitätsgesetzes 2002 setzt die Zulassung zu einem Studium an der Privatuniversität Schloss Seeburg die Kenntnis der deutschen Sprache voraus. Gefordert ist hier mindestens ein B2- oder C1-Level nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen, Näheres wird in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen geregelt.

Weitere Auskünfte zu den Zulassungsvoraussetzungen erteilt Ihnen gerne unsere Studienberatung per E-Mail an studienberatung@uni-seeburg.at bzw. telefonisch unter der Nummer +43 6212 2626 26.

Neben dem Standard-Bezahlmodell können Sie auch auf attraktive Finanzierungsmodelle zurückgreifen, um die monatlichen Studiengebühren zu reduzieren. Die aktuellen Studiengebühren für ein Bachelor-, Master- und Doktoratsstudium sowie für alle Weiterbildungsstudien finden Sie unter Studiengebühren.

  • Stipendienstelle für Studierende
    Durch die staatliche Anerkennung der Privatuniversität Schloss Seeburg haben unsere Studierenden die Möglichkeit, staatliche Studienunterstützung in Anspruch zu nehmen. Alle relevanten Informationen für die Beantragung von Stipendien erhalten Sie unter www.stipendium.at.
  • Stipendienportal european-funding-guide.eu
    Das Portal www.european-funding-guide.eu unterstützt Schülerinnen und Schüler, Studierende und Promovierende kostenlos bei der Suche nach einer Förderung für ihr Studium. Erstmalig in Österreich werden mithilfe eines Matching-Verfahrens aus einer Datenbank mit über 12.000 Fördereinträgen jeder Nutzerin und jedem Nutzer jene Stipendien und Auslandsstipendien angezeigt, die auf den eigenen Lebenslauf passen. Das Portal umfasst eine große Bandbreite an Fördermöglichkeiten, die von der Finanzierung der Lebensunterhaltskosten über eine finanzielle Unterstützung von Auslandsaufenthalten und Beihilfen für Studiengebühren hin zu Förderungen für Dissertationen reichen. Darüber hinaus liefert die Plattform zahlreiche Artikel zum Thema Stipendienbewerbung sowie Vorlagen für die eigene Stipendienbewerbung.

Abhängig von Ihren akademischen Vorbildungen und Erfahrungen besteht die Möglichkeit, diese für das Studium an der Privatuniversität Schloss Seeburg anzurechnen. Unten finden Sie Anträge auf Anrechnung zu den jeweiligen Studiengängen. Bitte füllen Sie den für Sie einschlägigen Antrag sorgfältig aus und senden Sie diesen zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail an pruefungsamt@uni-seeburg.at zurück. Nach Prüfung des von Ihnen eingebrachten Antrages wird der Prüfungsausschuss festlegen, welche Leistungen Ihnen im Einzelnen angerechnet werden können.

Bei auftretenden Fragen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt der Privatuniversität Schloss Seeburg unter der Telefonnummer +43 6212 2626 18.

Falls Sie Fragen zum Bewerbungsprozess oder sonstige Anliegen haben, hilft Ihnen unsere Studienberatung gerne weiter. Sie erreichen uns per E-Mail an studienberatung@uni-seeburg.at oder auch telefonisch unter +43 6212 2626 26 von Montag bis Freitag jeweils von 8:00 bis 17:00 Uhr.

Serviceversprechen der Privatuniversität Schloss Seeburg

Hier finden Sie das Serviceversprechen der Privatuniversität Schloss Seeburg.