Teilnahmebedingungen zur Aktion

„Rückenwind fürs Studium“

Teilnahmebedingungen für das Teilstipendium „Rückenwind fürs Studium“

Diese Bedingungen regeln die Vergabe der Teilstipendien für das Wintersemester 2026/2027 an der Privatuniversität Schloss Seeburg (nachfolgend „Privatuniversität“), Seeburgstraße 8, 5201 Seekirchen am Wallersee zur Reduzierung der Studiengebühren.

1. Stipendienhöhe

Die Stipendienhöhe ist wie folgt gestaffelt:

  • 3.333,– Euro für einen Bachelor-Studiengang (Gesamtfördersumme über die Regelstudienzeit).
  • 2.222,– Euro für einen Master-Studiengang (Gesamtfördersumme über die Regelstudienzeit).

2. Teilnahmevoraussetzungen

Um am Auswahlverfahren teilzunehmen, müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein:

  1. Eine verbindliche Anmeldung für ein Studium an der Privatuniversität Schloss Seeburg mit Studienstart im Wintersemester 2026/2027.
  2. Die Anmeldung muss bis spätestens 31.07.2026 (23:59 Uhr) vollständig eingegangen sein.
  3. Die erfolgreiche Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch die Studierendenkanzlei oder das Prüfungsamt muss erfolgt sein.
  4. Nach positiver Rückmeldung der Studierendenkanzlei ist eine Begründung für das Teilstipendium einzureichen.

Hierfür stehen folgende Optionen zur Auswahl:

  • Ein aussagekräftiges Motivationsschreiben (max. 2 DIN-A4-Seiten), das einen eigenen Abschnitt zum Teilstipendium enthält, oder
  • Ein Bewerbungsvideo (max. 3 Minuten Länge, im gängigen MP4-Format oder als Link zu einer Cloud-Plattform), in dem auf das Teilstipendium Bezug genommen wird.

3. Auswahlverfahren und Kriterien

Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt durch eine von der Privatuniversität bestellten Expertenjury. Die Vergabe erfolgt nach den Kriterien:

Persönliche Motivation und Zielstrebigkeit.

Besonderes Engagement (sozial, sportlich, ehrenamtlich oder beruflich).

Kreativität und Überzeugungskraft des Bewerbungsvideos/Motivationsschreibens.

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Stipendiums besteht nicht. Die Jury entscheidet unter nach freiem Ermessen anhand der veröffentlichten Auswahlkriterien.

4. Auszahlung und Verrechnung

Das Stipendium wird nicht in bar ausgezahlt. Der Stipendienbetrag wird pro rata (anteilig) über die Dauer der Regelstudienzeit mit den jeweils fälligen Studiengebühren verrechnet.

Bei Abbruch des Studiums oder Exmatrikulation erlischt der Anspruch auf noch nicht verrechnete Teile des Stipendiums.

Bei genehmigten Unterbrechungen (z. B. Krankheit, Pflege, Mutterschutz oder vergleichbaren berücksichtigungswürdigen Gründen) kann die Privatuniversität eine Fortführung des Stipendiums nach Einzelfallprüfung ermöglichen.

Das Stipendium ist nicht mit anderen Rabattaktionen oder Stipendien der Privatuniversität kombinierbar.

5. Nutzungsrechte an Bewerbungsvideos

Sofern Bewerber:innen gesondert ausdrücklich einwilligen, darf die Privatuniversität Ausschnitte aus dem Bewerbungsvideo für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und Bewerbung des Stipendienprogramms auf der Website sowie in sozialen Netzwerken veröffentlichen. Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung hat keinen Einfluss auf die Teilnahme am Auswahlverfahren.

Soweit urheberrechtlich erforderlich, räumt der/die Bewerber:in der Privatuniversität hierfür ein einfaches, widerrufliches und unentgeltliches Nutzungsrecht ein.

6. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Durchführung des Auswahlverfahrens und zur Verwaltung des Teilstipendiums gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
Eine Verarbeitung von Video- und Bildmaterial zu Marketingzwecken erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Nähere Informationen zur Datenverarbeitung, Speicherdauer sowie zu den Betroffenenrechten sind der Datenschutzerklärung der Privatuniversität zu entnehmen.

7. Rücktrittsrecht

Das gesetzliche Rücktrittsrecht für Fernabsatzverträge (FAGG) bleibt unberührt. Übt ein/e Studierende:r ein gesetzliches Rücktrittsrecht hinsichtlich des Studienvertrages aus, endet auch die Teilnahme am Stipendienprogramm bzw. der Anspruch auf das Teilstipendium.

8. Gleichbehandlung / Antidiskriminierung

Die Vergabe der Teilstipendien erfolgt diskriminierungsfrei und unabhängig von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Religion, sexueller Orientierung oder Behinderung.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht. Sofern der Teilnehmer Verbraucher im Sinne des KSchG ist, gilt der gesetzliche Gerichtsstand (§ 14 KSchG). Im Übrigen ist der Sitz der Privatuniversität als Gerichtsstand vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.