Teilnahmebedingungen zur Promotion „Willkommensbonus – Masterstudium“
Diese Bedingungen regeln die Gewährung des Gebührenvorteils im Rahmen der Promotion „Willkommensbonus – Masterstudium“ an der Privatuniversität Schloss Seeburg (nachfolgend „Privatuniversität“), Seeburgstraße 8, 5201 Seekirchen am Wallersee.
1. Aktionsgegenstand und Vorteil
Personen, die sich im Zeitraum vom 02.09.2026 bis einschließlich 15.09.2026, 23:59 Uhr, für ein Masterstudium an der Privatuniversität anmelden und die nachstehenden Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, erhalten folgenden Gebührenvorteil:
- Erlass der einmaligen Einschreibegebühr in Höhe von EUR 290,00.
- Der Gesamtvorteil beläuft sich somit auf EUR 290,00.
Der Gebührenvorteil wird einmalig pro Person und ausschließlich auf die Einschreibegebühr für das im Rahmen der Aktion beantragte Masterstudium gewährt. Eine Auszahlung oder Verrechnung mit anderen Gebühren erfolgt nicht.
2. Teilnahmevoraussetzungen
Um den Gebührenvorteil in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Kriterien kumulativ erfüllt sein:
- Fristgerechte Anmeldung: Die vollständige Online-Anmeldung für ein Masterstudium muss im Zeitraum vom 02.09.2026 bis einschließlich 15.09.2026, 23:59 Uhr, bei der Privatuniversität eingegangen sein. Maßgeblich ist der von der Privatuniversität dokumentierte elektronische Zeitpunkt des Eingangs der vollständigen Anmeldung.
- Zulassung und Studienvertrag: Die an der Aktion teilnehmende Person muss für den beantragten Masterstudiengang zugelassen werden und den hierfür erforderlichen Studienvertrag wirksam abschließen. Die Zulassung zum Studium richtet sich ausschließlich nach den hierfür geltenden Zulassungs- und Studienbedingungen der Privatuniversität.
- Studienstart: Die Anmeldung muss für einen Masterstudiengang mit Studienstart im Wintersemester 2026/27 erfolgen. Sofern der Studienvertrag oder die Zulassungsbedingungen einen bestimmten Studienbeginn voraussetzen, gilt der für den jeweiligen Studiengang festgelegte Studienbeginn. Eine Anmeldung für einen späteren Studienbeginn berechtigt nicht zur Inanspruchnahme des Willkommensbonus.
3. Abgrenzung und Kombination mit anderen Vorteilen
Um die Vorteile in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Eine Barauszahlung, Rückerstattung oder sonstige Abgeltung des Gebührenvorteils ist ausgeschlossen.
- Diese Aktion ist nicht mit anderen Rabatten, Stipendien, Treueboni oder sonstigen Sonderaktionen der Privatuniversität kombinierbar.
- Pro Person kann nur ein Aktionsvorteil genutzt werden. Der Gebührenvorteil kann nicht auf andere Personen übertragen werden.
4. Abwicklung
Die Einschreibegebühr in Höhe von EUR 290,00 wird bei Vorliegen sämtlicher Teilnahmevoraussetzungen nicht in Rechnung gestellt. Die Berücksichtigung des Gebührenvorteils erfolgt im Zuge der Rechnungsstellung durch die Studierendenkanzlei. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der elektronische Zeitstempel des Eingangs der vollständigen Bewerbungsunterlagen.
5. Vorzeitige Beendung und Änderungen
Die Privatuniversität behält sich vor, die Aktion aus wichtigem Grund (z. B. Erschöpfung von Kapazitäten oder technische Störungen) vorzeitig zu beenden oder anzupassen. Bereits form- und fristgerecht eingegangene Anmeldungen bleiben von solchen Änderungen unberührt und behalten ihren Anspruch.
6. Rücktrittsrecht und Verbraucherschutz
Das gesetzliche Rücktrittsrecht für Verbraucher (insbesondere gemäß Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz – FAGG) bleibt unberührt. Im Falle eines rechtmäßigen Rücktritts vom Studienvertrag erlischt der Anspruch auf den Gebührenvorteil.
7. Datenschutz
Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden von der Privatuniversität als Verantwortlicher zum Zweck der Bearbeitung der Anmeldung, der Durchführung des Zulassungs- und Aufnahmeverfahrens, der Prüfung und Abwicklung des Gebührenvorteils sowie – soweit ein Studienvertrag zustande kommt – zur Durchführung des Studienvertrags verarbeitet.
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit sie zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf Anfrage der betroffenen Person oder zur Erfüllung des Studienvertrags erforderlich ist, sowie auf Grundlage sonstiger einschlägiger gesetzlicher Rechtsgrundlagen, soweit diese anwendbar sind.
Eine Verarbeitung personenbezogener Daten zu Werbe- oder Marketingzwecken erfolgt ausschließlich auf Grundlage der hierfür jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Voraussetzungen. Eine Einwilligung zur Teilnahme an dieser Promotion oder zur Gewährung des Gebührenvorteils ist nicht erforderlich.
Im Übrigen gelten die Datenschutzhinweise der Privatuniversität in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Diese enthalten insbesondere Informationen über den Verantwortlichen, gegebenenfalls den Datenschutzbeauftragten, die Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, Empfänger personenbezogener Daten, Speicherdauer sowie die Rechte der betroffenen Personen.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht, unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts, soweit zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften dem nicht entgegenstehen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ist die teilnehmende Person kein Verbraucher, wird – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen der Sitz der Privatuniversität vereinbart.. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.