Teilnahmebedingungen zur Promotion „Live vor Ort sein und 290 € sparen“
Diese Bedingungen regeln die Gewährung des Gebührenerlasses im Rahmen der Infotag-Aktion der Privatuniversität Schloss Seeburg (nachfolgend „Privatuniversität“), Seeburgstraße 8, 5201 Seekirchen am Wallersee.
1. Aktionsgegenstand und Vorteil
Studieninteressierte, die einen offiziellen Infotag der Privatuniversität persönlich vor Ort besuchen, erhalten einen Erlass der einmaligen Einschreibegebühr in Höhe von 290,00 Euro.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllen:
a. Die Person hat nachweislich (durch Eintragung in die Teilnehmerliste vor Ort) an einem Infotag der Privatuniversität für das Wintersemester 2026/27 teilgenommen.
b. Im unmittelbaren Anschluss an den Infotag, spätestens jedoch bis zum 31.10.2026, erfolgt eine verbindliche Anmeldung für einen der unter Punkt 3 genannten Studiengänge.
c. Die Anmeldung bezieht sich auf einen Studienstart Sommersemester 2026 und im Wintersemester 2026/27.
3. Geltungsbereich (Studiengänge)
Die Aktion gilt für die Neuanmeldung in folgenden Programmen der Privatuniversität:
• Alle Bachelorstudiengänge
• Alle Masterstudiengänge
• Alle Doktoratsstudiengänge
• Alle MBA-Studienprogramme
4. Ausschluss von Barauszahlung und Übertragbarkeit
Eine Barauszahlung des Gegenwertes der Einschreibegebühr oder eine anderweitige Auszahlung der Gebührenermäßigung ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Vorteil ist personengebunden und nur auf die eigene Anmeldung der teilnehmenden Person anwendbar.
5. Kombinationsverbot
Diese Aktion ist nicht mit anderen Rabatten, Stipendien, Ermäßigungen oder sonstigen Vergünstigungen der Privatuniversität kombinierbar. Es kann pro Anmeldung nur ein Aktionsvorteil genutzt werden.
6. Rücktritt und Verbraucherschutz
Das gesetzliche Rücktrittsrecht für Verbraucher (insbesondere gemäß Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz – FAGG bei Online-Anmeldung) bleibt unberührt. Im Falle eines rechtmäßigen Rücktritts vom Studienvertrag oder einer Stornierung der Anmeldung vor Studienbeginn erlischt der Anspruch auf den Gebührenerlass.
7. Datenschutz
Die im Rahmen des Infotags und der Anmeldung erhobenen Daten werden zur Durchführung der Aktion sowie zur Abwicklung des Zulassungsverfahrens gemäß den Bestimmungen der DSGVO verarbeitet. Mit der Eintragung in die Teilnehmerliste vor Ort stimmt der Interessent der Verarbeitung zum Zwecke der Aktionszuordnung zu.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht. Sofern der Teilnehmer Verbraucher im Sinne des KSchG ist, gilt der gesetzliche Gerichtsstand (§ 14 KSchG). Im Übrigen ist der Sitz der Privatuniversität als Gerichtsstand vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.