Verordnung über rechtliche Bedingungen der Anmeldung und Durchführung des Universitätslehrgangs E-Shop Marketing Manager:in

1. Aufnahmeverfahren und Studienplatzerteilung
Mit dem Absenden des ausgefüllten Anmeldeformulares durch den/die Bewerber:in wird die Anmeldung zum Universitätslehrgang E-Shop Marketing Manager:in rechtsverbindlich.
Nach positiver Absolvierung eines Auswahlverfahrens erteilt die Privatuniversität Schloss Seeburg die Zusage eines Studienplatzes.
Die Erteilung des Studienplatzes erfolgt mittels schriftlicher Verständigung des/der Teilnehmers:in.
Entstandene Aufwendungen in Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren können der Privatuniversität Schloss Seeburg nicht in Rechnung gestellt werden.

2. Teilnehmergebühren und Zahlungsmodalitäten
Für den Universitätslehrgang E-Shop Marketing Manager:in sind Teilnehmergebühren zu entrichten; diese beinhalten den Lehrgangsbeitrag und die Kosten für Lehrgangsunterlagen und Studienbetreuung. Die Teilnehmergebühren sind derzeit umsatzsteuerbefreit. Reise-, Aufenthalts- oder Verpflegungskosten sind in den Teilnehmergebühren nicht inkludiert.
Die Festlegung der Lehrgangsbeiträge und der Zahlungsmodalitäten sowie die Einhebung obliegen dem Rektor.
Die Teilnehmergebühr ist grundsätzlich als Gesamtbetrag vor Lehrgangsbeginn fällig. Abweichende (individuelle) Zahlungsmodalitäten sind vom Rektor zu genehmigen.
Die Privatuniversität Schloss Seeburg behält sich das Recht vor, die Ausgangsrechnungen, die Zahlungserinnerung und die 1. Mahnung in elektronischer Form zu versenden.
Bei Zahlungsverzug werden dem/der Teilnehmer/In Verzugszinsen in der Höhe von 4 % p. A. zuzüglich Mahnspesen in Rechnung gestellt. Der/die Teilnehmer:in verpflichtet sich weiters für den Fall des Verzugs, die der Privatuniversität Schloss Seeburg entstehenden Inkasso- und Anwaltsspesen, soweit sie der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dienen, zu ersetzen.
Die Einzahlung der Teilnehmergebühren erfolgt mittels Überweisung an die Privatuniversität Schloss Seeburg, Bankverbindung: Raiffeisenbank Seekirchen IBAN: AT88 3504 7000 7508 4350 BIC RVSAAT2S075 mit Angabe der RE-Nummer und des Vor-und Nachnamens des Bewerbers. Allfällige Bankspesen der Überweisung sind von der Teilnehmerin/vom Teilnehmer zu tragen.

3. Duplikate von Abschlussdokumenten
Prinzipiell sind die Abschlussdokumente im Preis enthalten. Geht allerdings beim Teilnehmer das Original verloren, so kann dieser ein Duplikat für die Pauschale von EUR 50,- anfordern.

4. Stornobedingungen
Eine Stornierung der Anmeldung hat schriftlich zu Handen an die Privatuniversität Schloss Seeburg zu erfolgen und ist bis 2 Wochen nach Zuteilung eines Studienplatzes möglich. In diesem Fall ist eine Stornogebühr in der Höhe von 10 % der Teilnehmergebühr zu entrichten.

5. Absage des Universitätslehrgangs
Die Privatuniversität Schloss Seeburg behält sich das Recht vor, den Universitätslehrgang, insbesondere wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmeranzahl, abzusagen. In diesem Fall werden die bereits eingezahlten Teilnehmergebühren rückerstattet. Weitergehende Ansprüche des/der Teilnehmer:in entstehen daraus jedoch nicht.

6. Organisatorische Abweichungen
Erforderliche organisatorische Abweichungen behält sich die Privatuniversität Schloss Seeburg vor. Sie berechtigen die Teilnehmer/Innen weder zur Stornierung noch zur Minderung des Entgelts bzw. zu Schadenersatzansprüchen.

7. Haftung
Die Privatuniversität Schloss Seeburg haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten oder sonstigen MitarbeiterInnen der Privatuniversität Schloss Seeburg beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, von entgangenem Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen Dritter sind ausgeschlossen.

8. Geistiges Eigentum
Alle im Rahmen des Universitätslehrgangs selbständig geschaffenen Werke von Teilnehmern/Innen, bleiben im geistigen Eigentum des/der Teilnehmers/In.
Der/die Teilnehmer/In erteilt der Privatuniversität Schloss Seeburg unentgeltlich die zeitlich und örtlich unbegrenzte Werknutzungsbewilligung für sämtliche Verwertungsarten einschließlich der Bearbeitung und einschließlich des Rechts zur Nutzung in Online-Netzen, insbesondere dem Internet.
Die Nutzung des Werkes durch den/die Teilnehmer/In selbst wird dadurch nicht beschränkt.
Zum Schutz des geistigen Eigentums Dritter stimmt der/die Teilnehmer:in mit der Unterzeichnung des Bewerbungsbogens zu, dass die Privatuniversität Schloss Seeburg durch geeignete elektronische Kontrollmaßnahmen überprüft, ob schriftliche (Projekt/Abschluss)Arbeiten des/der Studierenden, den Regeln und Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis entspricht und frei von unbefugter Verwertung fremden geistigen Eigentums ist.

9. Copyright
Die im Rahmen des Universitätslehrgangs beigestellten Lehrgangsunterlagen sind und bleiben geistiges Eigentum der Privatuniversität Schloss Seeburg bzw. des/der jeweiligen Urhebers:in oder des/der Leistungsschutzberechtigten und stehen ausschließlich jenen Personen zur persönlichen Verfügung, die an der Veranstaltung teilgenommen haben; eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Soweit sich nicht aus ausdrücklichen Vermerken in den Lehrgangsunterlagen etwas anderes ergibt, ist eine darüber hinaus gehende Nutzung von der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Privatuniversität Schloss Seeburg, des/der Urhebers:in oder des/der Leistungsschutzberechtigten abhängig.

10. Änderung von persönlichen Daten
Namens- und Adressänderungen der/des Teilnehmers:in sind der Privatuniversität Schloss Seeburg schriftlich binnen 1 Monat mitzuteilen. Erfolgt keine rechtzeitige Änderungsmeldung, gilt die zuletzt bekannt gegebene Anschrift als gültige Zustelladresse.

11. Datenschutzerklärung
Der/die Teilnehmer/In wird darauf hingewiesen, dass die erhobenen Daten von der Privatuniversität Schloss Seeburg in maschinenlesbarer Form gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeitet werden. Die Privatuniversität Schloss Seeburg gewährleistet die vertrauliche Behandlung dieser Daten.